Mitgliedsantrag

Beitritserklärung

SEPA-Lastschriftmandat / Ermächtigung zum Einzug des Jahresbeitrags:
Hiermit ermächtige/n ich/wir den Gewerbeverein, den von mir/uns zu entrichtenden Jahresbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen.
Bedingungen für die Mitgliedschaft im Gewerbeverein Urbach:
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum, wo das Formular abgesendet wurde und gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Kalenderjahr. Beginnt die Mitgliedschaft in der ersten Hälfte eines Jahres, ist der volle Mitgliedsbeitrag fällig. Beginnt die Mitgliedschaft zwischen Juli und Oktober, ist im 1. Jahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Bei einem späteren Beitritt ist erst im Folgejahr der erste Beitrag fällig. Die Abbuchung des Jahresbeitrags erfolgt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres Jahres. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins, die jedem neuen Mitglied auf Wunsch ausgehändigt wird.